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Grundlagen

Selbständig im Nebenerwerb neben der Anstellung

Ab wann du dich melden musst, was mit dem Arbeitgeber zu klären ist, welche Sozialversicherungen anders laufen und warum der Nebenerwerb zu deinem höchsten Steuersatz besteuert wird.

Aktualisiert: 2. September 20267 Minuten Lesezeit

Arbeitsplatz am Abend mit Laptop und Notizen

Du hast eine Anstellung und daneben etwas Eigenes: ein paar Aufträge am Abend, Kurse am Wochenende, ein kleines Angebot, das wächst. Das ist in der Schweiz sehr verbreitet – und es ist buchhalterisch einfacher, als die meisten befürchten.

Der eine Satz, der alles ordnet: Lohn und selbständiges Einkommen bleiben getrennt. Dein Lohn läuft über den Lohnausweis. Nur der selbständige Teil braucht eine eigene Aufstellung – und der wird in der Steuererklärung separat deklariert.

Diese Seite geht durch, ab wann du dich melden musst, was mit dem Arbeitgeber zu klären ist, welche Sozialversicherungen anders laufen und wo die typischen Fehler liegen.

Ab wann bist du selbständig?

Es gibt keinen Betrag, ab dem es losgeht. Selbständig erwerbstätig bist du, wenn du dauerhaft und planmässig auf eigene Rechnung und eigenes Risiko am Wirtschaftsverkehr teilnimmst – also nicht schon, wenn du einmal etwas verkaufst, aber sehr wohl, wenn du regelmässig Aufträge annimmst.

Zwei Dinge sind davon zu unterscheiden.

Ein Hobby, das gelegentlich Geld abwirft, ist keine selbständige Tätigkeit – aber die Grenze ist fliessend, und sobald Regelmässigkeit und Gewinnabsicht dazukommen, ist es eine.

Die Steuerpflicht beginnt vor der Anmeldepflicht. Einkommen aus einer Nebentätigkeit ist steuerbar, unabhängig davon, wie klein es ist und ob du dich bei der Ausgleichskasse gemeldet hast. Es in der Steuererklärung wegzulassen, ist nicht «unter der Grenze bleiben», sondern eine unvollständige Deklaration.

Die AHV im Nebenerwerb

Grundsätzlich meldest du auch eine selbständige Nebentätigkeit bei der Ausgleichskasse deines Kantons an. Sie entscheidet, ob sie dich für diese Tätigkeit als selbständigerwerbend anerkennt.

Für kleine Nebeneinkommen gibt es allerdings eine Erleichterung: Liegt das Einkommen aus der selbständigen Nebentätigkeit unter einer bestimmten Jahresgrenze und bist du daneben als Arbeitnehmer:in bereits AHV-pflichtig, werden darauf unter Umständen keine Beiträge erhoben.

Diese Grenze und ihre Bedingungen stehen im Merkblatt der AHV und ändern sich periodisch – nachschauen oder nachfragen statt schätzen. Und wichtig: Die Erleichterung betrifft nur die AHV-Beiträge, nicht die Steuerpflicht. Deklarieren musst du das Einkommen in jedem Fall.

Wächst dein Nebenerwerb, kommt der Punkt, an dem die Kasse ihn als Haupterwerb oder als beitragspflichtigen Nebenerwerb einstuft. Das ist kein Problem – aber es ist der Moment, ab dem Akontobeiträge kommen und du zurücklegen solltest.

Was du mit deinem Arbeitgeber klären solltest

Bevor du startest, ein Blick in den Arbeitsvertrag. Drei Punkte sind üblich:

  • Nebenbeschäftigungsklausel. Viele Verträge verlangen eine Meldung oder Zustimmung für Nebentätigkeiten.
  • Konkurrenzverbot. Eine Tätigkeit im selben Marktbereich ist der klassische Konflikt – und der teuerste.
  • Treuepflicht. Unabhängig von einer Klausel darfst du deinen Arbeitgeber nicht konkurrenzieren und deine Arbeitskraft nicht so binden, dass die Anstellung leidet.

Der praktische Rat: Sprich es an, bevor es jemand anders tut. Eine gemeldete Nebentätigkeit ist in den allermeisten Fällen unproblematisch; eine entdeckte ist es selten.

Sozialversicherungen: was anders läuft

Deine Anstellung deckt dich für den angestellten Teil weiterhin ab. Für den selbständigen Teil gilt:

  • Unfall. Die Unfallversicherung deines Arbeitgebers deckt bei genügendem Pensum auch Nichtberufsunfälle – aber sie deckt nicht das Erwerbsausfallrisiko deiner selbständigen Tätigkeit. Bei einem Unfall fällt dieser Teil deines Einkommens weg.
  • Krankheit. Ein Taggeld aus der Anstellung bezieht sich auf den Lohn, nicht auf dein Nebeneinkommen.
  • Arbeitslosenversicherung. Sie deckt nur den angestellten Teil. Fällt die Anstellung weg, wird zudem geprüft, wie sich die selbständige Tätigkeit auf deinen Anspruch auswirkt – das ist der Punkt, an dem sich vor einer Kündigung eine Beratung bei der Arbeitslosenkasse lohnt.
  • Säule 3a. Solange du über die Anstellung einer Pensionskasse angeschlossen bist, gilt für dich der tiefere Höchstbetrag für Angestellte – nicht der höhere Ansatz für Selbständige ohne 2. Säule.

Die Buchhaltung: getrennt halten

Für den selbständigen Teil führst du eine eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – dieselbe wie jede:r hauptberuflich Selbständige, nur kleiner. Mehr dazu in Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfach erklärt.

Zwei Dinge machen den Unterschied zwischen einfach und mühsam:

Ein eigenes Konto. Bei einer Einzelfirma nicht Pflicht, aber die wirksamste Einzelmassnahme. Wer geschäftliche Eingänge auf dem privaten Konto sammelt, sortiert am Jahresende Kontoauszüge statt Belege.

Belege sofort erfassen. Gerade im Nebenerwerb, wo alles zwischen Feierabend und Wochenende passiert, ist das Aufschieben der Hauptgrund für ein verlorenes Januarwochenende.

Eingabemaske für eine neue Ausgabe in easyBalance mit Beleg-Upload, Betrag, Kategorie und Status
Ausgabe erfassen und den Beleg gleich anhängen – im Nebenerwerb genauso wichtig wie hauptberuflich.
So hilft easyBalance

Du fotografierst die Quittung mit dem Handy – Betrag, Datum, Händler und Kategorie werden automatisch erkannt und eingetragen. Für einen Nebenerwerb mit wenigen Buchungen im Monat ist das eine Sache von Minuten pro Woche.

Auch ein kleiner Nebenerwerb braucht eine Aufstellung

Einnahmen und Ausgaben erfassen, Rechnungen mit QR-Code schreiben, am Jahresende den Abschluss auf Knopfdruck.

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In der Steuererklärung

Dein Lohn erscheint wie immer über den Lohnausweis. Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit deklarierst du zusätzlich – mit dem Hilfsblatt für Selbständigerwerbende und deiner Aufstellung.

Beide Einkommen werden für die Steuer zusammengezählt. Das ist der Punkt, den viele unterschätzen: Dein Nebenerwerb wird zu deinem höchsten Steuersatz besteuert, weil er auf den Lohn draufkommt. Von 5'000 Franken Nebeneinkommen bleibt entsprechend weniger übrig, als es aussieht.

Deshalb dieselbe Regel wie überall, nur noch wichtiger: Leg von jeder Einnahme aus dem Nebenerwerb einen Anteil zurück. Der Lohn ist bereits an der Quelle oder über die Akontorechnung berücksichtigt – der Nebenerwerb ist es nicht.

Mehr zum Ablauf in Steuererklärung für Selbständige.

MWST und Handelsregister

Beide Schwellen gelten auch im Nebenerwerb, und beide liegen weiter weg, als es sich anfühlt:

  • Mehrwertsteuer ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr – der weltweite Umsatz aus allen selbständigen Tätigkeiten zusammen.
  • Handelsregistereintrag für eine Einzelfirma ebenfalls ab CHF 100'000 Jahresumsatz; darunter freiwillig.

Für die meisten Nebenerwerbe ist beides kein Thema. Wenn dein Nebenerwerb aber wächst, sind es die zwei Zahlen, die du im Auge behältst.

Die vier häufigsten Fehler

  1. Das Nebeneinkommen nicht deklarieren, weil es «so wenig» ist. Steuerbar ist es ab dem ersten Franken.
  2. Alles über das Privatkonto laufen lassen. Kostet am Jahresende ein Vielfaches der Zeit, die ein zweites Konto gekostet hätte.
  3. Nichts zurücklegen. Der Nebenerwerb wird zum höchsten Satz besteuert und ist nirgends vorausbezahlt.
  4. Ausgaben nicht erfassen. Viele deklarieren brav die Einnahmen und lassen die Kosten liegen – Material, Weiterbildung, Anteil an Handy und Internet, Fahrten. Das ist der einzige Fehler auf dieser Liste, der dich Geld kostet, weil du zu viel Steuern zahlst.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss ich einen Nebenerwerb versteuern?

Ab dem ersten Franken. Einkommen aus einer selbständigen Nebentätigkeit ist steuerbar, unabhängig davon, wie klein es ist und ob du dich bei der Ausgleichskasse gemeldet hast.

Muss ich mich bei der Ausgleichskasse anmelden?

Grundsätzlich ja. Für kleine Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit gibt es eine Erleichterung, wenn du daneben als Arbeitnehmer:in bereits AHV-pflichtig bist – dann werden unter Umständen keine Beiträge erhoben. Die Grenze steht im AHV-Merkblatt und ändert sich periodisch; sie betrifft nur die Beiträge, nicht die Steuerpflicht.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Sehr wahrscheinlich. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebenbeschäftigungsklausel, die Meldung oder Zustimmung verlangt, und ein Konkurrenzverbot. Unabhängig davon gilt die Treuepflicht. Sprich es an, bevor es jemand anders tut.

Bin ich im Nebenerwerb unfallversichert?

Die Unfallversicherung deines Arbeitgebers deckt bei genügendem Pensum auch Nichtberufsunfälle – aber nicht den Erwerbsausfall deiner selbständigen Tätigkeit. Fällt dieser Teil des Einkommens weg, ist er ungedeckt.

Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen?

Solange du über die Anstellung einer Pensionskasse angeschlossen bist, gilt für dich der tiefere Höchstbetrag für Angestellte – nicht der höhere Ansatz für Selbständige ohne 2. Säule.

Wie wird der Nebenerwerb besteuert?

Lohn und selbständiges Einkommen werden zusammengezählt. Dein Nebenerwerb kommt also auf den Lohn drauf und wird zu deinem höchsten Steuersatz besteuert – von 5'000 Franken bleibt weniger übrig, als es aussieht. Und er ist nirgends vorausbezahlt, deshalb solltest du zurücklegen.

Gelten die MWST-Grenze und der Handelsregistereintrag auch im Nebenerwerb?

Ja, beide bei CHF 100'000 – die MWST-Grenze bemisst sich am weltweiten Umsatz aus allen selbständigen Tätigkeiten zusammen, der Handelsregistereintrag am Jahresumsatz der Einzelfirma. Für die meisten Nebenerwerbe ist beides kein Thema.

Fazit

Ein Nebenerwerb ist buchhalterisch eine kleine Version derselben Sache: eigene Aufstellung, eigene Belege, eigenes Konto. Melde dich bei der Ausgleichskasse, kläre die Nebenbeschäftigung mit deinem Arbeitgeber, deklariere das Einkommen vollständig – und leg zurück, weil es zu deinem höchsten Steuersatz dazukommt. Dafür darfst du auch alle Kosten abziehen, die dazugehören.

Quellen

Sven Ferstl

Sven Ferstl

Gründer von easyBalance

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Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen für Selbständige in der Schweiz. Sie ersetzt keine individuelle Beratung. Die Grenze für geringfügige Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit ändert sich periodisch – massgebend sind die Merkblätter der AHV und die Auskunft deiner Ausgleichskasse.