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Für Hundetraining & Tierbetreuung

Buchhaltung für Hundetraining und Tierbetreuung in der Schweiz

Gruppenstunden und Einzeltraining, Bargeld nach der Stunde, eigene Tiere gegen geschäftliche Kosten und das Fahrzeug: Wir gehen deinen Alltag der Reihe nach durch und schauen bei jedem Schritt, was davon in die Buchhaltung gehört.

Aktualisiert: 2. September 20268 Minuten Lesezeit

Hundetraining im Freien mit Hund an der Leine

Du arbeitest mit Tieren und deren Menschen – auf dem Platz, im Wald, in fremden Wohnungen. Die Arbeit ist draussen, das Portemonnaie voller Quittungen vom Futterhaus, und die Buchhaltung wartet zu Hause. Trotzdem gehört sie dazu, sobald du auf eigene Rechnung arbeitest.

Die gute Nachricht gleich zuerst: Solange du weniger als CHF 500'000 Umsatz im Jahr machst, brauchst du keine richtige Buchhaltung mit Bilanz und Kontenplan. Es genügt eine saubere Aufstellung – was ist hereingekommen, was hinausgegangen – und die Belege dazu.

Zwei Themen prägen deinen Alltag buchhalterisch: viele kleine Beträge aus Gruppen- und Einzelstunden, oft bar – und die Abgrenzung zwischen dem, was zum Betrieb gehört, und dem, was zu deinen eigenen Tieren gehört. Genau dort schaut das Steueramt hin.

Gruppenstunden, Einzeltraining, Betreuung

Deine Einnahmen bestehen typischerweise aus drei Töpfen mit unterschiedlichem Rhythmus.

Gruppenstunden laufen oft über Kurse oder Abos: sechs Abende, zehn Karten, ein Semester. Wird im Voraus bezahlt, ist die Einnahme in einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst, sobald das Geld eingeht – auch wenn die Stunden erst kommen. Das ist korrekt und unkompliziert. Nur fürs eigene Gefühl gilt: Ein Teil dieses Geldes ist noch zu leisten.

Einzeltraining wird häufig direkt nach der Stunde bezahlt, oft bar oder per Twint. Dazu gleich mehr.

Betreuung – Hüten, Ferienbetreuung, Gassi-Service – läuft meist auf Rechnung oder über eine Vereinbarung mit Monatspauschale.

Führe die drei Bereiche in deiner Aufstellung getrennt. Nicht wegen der Steuer, sondern weil du sonst nie erfährst, welcher Teil deines Angebots dich trägt und welcher nur beschäftigt.

So hilft easyBalance

Du legst Kunden und Leistungen einmal an und erstellst Rechnungen daraus in Sekunden, mit Swiss QR-Code. Kategorisierst du deine Einnahmen nach Bereich, siehst du am Jahresende, was Gruppenstunden, Einzeltraining und Betreuung wirklich beigetragen haben.

Bargeld und Twint

Nach einer Stunde im Wald wird selten überwiesen. Eine Barzahlung ist eine Einnahme wie jede andere – nur ohne Kontoauszug, der sie belegt. Den Beleg erzeugst du selbst.

Der Trick ist derselbe wie überall: erfassen, solange du es noch weisst. Direkt im Auto, bevor du losfährst – Betrag, Datum, wer, welche Leistung. Zwei Minuten.

Bei Twint hast du zwar eine Spur, aber Vorsicht bei privaten Twint-Konten: Geschäftliche Eingänge auf dem privaten Konto sind der schnellste Weg zu einem unübersichtlichen Jahr. Ein getrenntes Geschäftskonto ist keine Pflicht bei einer Einzelfirma, aber es ist die eine Entscheidung, die am meisten Arbeit spart.

Und wenn ein nennenswerter Teil bar hereinkommt: Zahle regelmässig aufs Geschäftskonto ein. Eine Einzahlung mit Datum und Betrag ist der beste Beleg, den du dir selbst ausstellen kannst.

Rechnungsübersicht in easyBalance mit Status bezahlt, offen und überfällig
Offene und überfällige Rechnungen auf einen Blick – der Moment, in dem eine freundliche Erinnerung fällig ist.

Nach der Stunde erfasst, nicht im Februar gesucht

Betrag eintippen, Beleg fotografieren, fertig – auch vom Handy im Auto.

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Eigene Tiere und geschäftliche Tiere

Das ist der Punkt, an dem in dieser Branche am häufigsten nachgefragt wird – und der Punkt, an dem eine klare Haltung schützt.

Kosten für deine privaten Tiere sind private Lebenshaltungskosten: Futter, Tierarzt, Versicherung, Ausrüstung. Auch dann, wenn dein Hund dich zur Arbeit begleitet und als Vorbild in der Gruppenstunde mitläuft.

Etwas anderes gilt für Aufwand, der eindeutig dem Betrieb zuzuordnen ist: Futter und Leckerli, die du in Kursen verbrauchst, Übungsmaterial, Ausrüstung für Kundentiere, Reinigung nach der Betreuung, ein Fahrzeug mit Boxen.

Die brauchbare Faustregel: Wäre die Ausgabe auch entstanden, wenn du diesen Beruf nicht ausübst? Wenn ja, ist sie privat. Wenn nein, ist sie geschäftlich. Bei Mischfällen – ein Hund, der zugleich Familienhund und Demonstrationshund ist – ist ein nachvollziehbarer, gleichbleibender Anteil besser als eine Zahl, die jedes Jahr wechselt.

Ein Sonderfall ist ein Tier, das du ausschliesslich für den Betrieb hältst und einsetzt. Das ist möglich, aber begründungsbedürftig – und einer der wenigen Punkte, für die sich ein Anruf beim Steueramt deines Kantons wirklich lohnt.

Das Fahrzeug

Du fährst zu Kund:innen, auf Trainingsplätze, in den Wald, zur Ferienbetreuung. Das Fahrzeug ist in dieser Branche einer der grössten Posten.

Nutzt du es ausschliesslich geschäftlich, sind alle Kosten Geschäftsausgaben: Treibstoff, Versicherung, Service, Reifen, Vignette, Reinigung. Nutzt du es auch privat – der Normalfall –, gehört nur der geschäftliche Anteil dazu.

Ein einfaches Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Kilometern und Anlass ist die Grundlage. Ein Satz pro Fahrt genügt, direkt nach dem Termin notiert. Ein Umbau mit fest eingebauten Transportboxen ist übrigens ein starkes Argument für einen hohen geschäftlichen Anteil – halte den Umbau mit Beleg fest.

Weitere Ausgaben und Belege

  • Trainingsmaterial. Leinen, Geschirre, Dummies, Hürden, Clicker, Futterbeutel.
  • Verbrauchsmaterial für Kurse: Leckerli, Kotbeutel, Desinfektion.
  • Platzmiete oder Hallenmiete, Bewilligungen und Gebühren.
  • Weiterbildung. Ausbildungen, Seminare, Fachliteratur, Verbandsmitgliedschaften – in diesem Beruf laufend und vollständig abziehbar.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht ist hier keine Kür, sondern das Fundament. Die private Tierhalterhaftpflicht gehört nicht dazu.
  • Website, Terminbuchung, Werbung, Social Media.
  • Ein Teil von Handy und Internet, sowie Büromaterial.
  • Berufskleidung und Ausrüstung fürs Wetter, soweit sie wirklich beruflich ist.
Eingabemaske für eine neue Ausgabe in easyBalance mit Beleg-Upload, Betrag, Kategorie und Status
Ausgabe erfassen und den Beleg gleich anhängen – dann bleibt am Jahresende nichts zu rekonstruieren.
So hilft easyBalance

Du fotografierst die Quittung mit dem Handy, direkt im Auto nach dem Einkauf – Betrag, Datum, Händler und Kategorie werden automatisch erkannt und eingetragen. Der Beleg bleibt bei der Buchung, auch in zehn Jahren noch.

Grössere Anschaffungen: sofort abziehen oder verteilen?

Kaufst du eine Leine für CHF 40, ist die Sache einfach: Ausgabe eintragen, Beleg dazu, fertig.

Kaufst du ein Fahrzeug mit Boxenausbau für CHF 25'000 oder richtest einen Trainingsplatz ein, stellt sich die Frage anders. Aus Sicht des Steueramts hast du kein Geld ausgegeben, sondern etwas Werthaltiges gekauft, das dir mehrere Jahre nützt. Der Grundsatz lautet deshalb: über die Nutzungsdauer verteilen statt sofort abziehen. Dafür gibt es einen Fachbegriff, den du nicht brauchst, aber vielleicht hörst: abschreiben.

Jetzt kommt der Teil, der viele überrascht: In der Praxis darfst du als Einzelfirma oft trotzdem alles im Kaufjahr abziehen. Dorthin führen zwei Wege.

Der erste ist die Bagatellgrenze. Kleinere Anschaffungen – in vielen Kantonen bis rund CHF 1'000 – werden gar nicht erst als Anlage geführt, sondern direkt als Aufwand verbucht.

Der zweite heisst Sofortabschreibung und geht deutlich weiter. Etliche Kantone erlauben, bewegliches Anlagevermögen – Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, also alles ausser Liegenschaften – im Anschaffungsjahr vollständig oder bis auf einen kleinen Restwert abzuschreiben. Der Kanton Bern etwa regelt das in seiner Abschreibungsverordnung.

Zwei Bedingungen tauchen dabei fast überall auf: Die Sofortabschreibung ist nur im Kaufjahr möglich – nachholen geht nicht – und sie darf keinen Verlust erzeugen. Mehr als deinen Gewinn kannst du damit also nicht wegschreiben.

Beim Fahrzeug wird nur der geschäftliche Anteil abgeschrieben. Weil die Kantone es unterschiedlich handhaben, gehört vor eine grosse Anschaffung ein Anruf beim Steueramt deines Kantons.

Mehrwertsteuer – betrifft dich wahrscheinlich nicht

Mehrwertsteuerpflichtig wirst du erst ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr. Die meisten selbständigen Hundetrainer:innen und Tierbetreuer:innen liegen darunter. Massgebend ist der Umsatz, nicht der Gewinn.

Liegst du darunter, schreibst du deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. Das ist bei überwiegend privater Kundschaft ein Vorteil: Du bist dadurch effektiv günstiger.

Falls es soweit kommt: Training und Betreuung sind normal steuerbar zum Satz von 8,1 %. Die Ausnahme für Bildungsleistungen zielt auf Unterricht für Menschen und greift hier nicht.

So hilft easyBalance

Wenn du irgendwann MWST abrechnen musst, rechnet easyBalance den Betrag automatisch aus – nach der Methode, die für dich gilt. Solange du nicht pflichtig bist, musst du dich damit gar nicht beschäftigen.

AHV: der Posten, der überrascht

Auf deinem Gewinn zahlst du AHV-, IV- und EO-Beiträge. Die Ausgleichskasse arbeitet im ersten Jahr mit einer Schätzung und gleicht später aus – deshalb kommt die unangenehme Rechnung meist im zweiten Jahr.

Häufig ist in dieser Branche der Nebenerwerb: Training neben einer Anstellung. Auch dann gilt die Anmeldung bei der Ausgleichskasse – und der angestellte Teil gehört nicht in deine selbständige Aufstellung.

Leg von jeder Einnahme einen Teil zur Seite, für Steuern und AHV.

Das Jahresende

Wenn du das Jahr über laufend erfasst hast, ist der Jahresabschluss kein Projekt, sondern ein Nachmittag. Du brauchst am Ende zwei Zahlen: was hereingekommen ist und was hinausgegangen ist. Die Differenz ist dein Gewinn – die Grundlage für Steuererklärung und AHV.

Belege bewahrst du danach zehn Jahre auf. Digital ist ausdrücklich erlaubt – ein Foto der Quittung genügt. Mehr dazu in Belege sammeln und 10 Jahre aufbewahren.

easyBalance-Dashboard mit Einnahmen, Ausgaben, Gewinn und offenen Rechnungen auf einen Blick
Einnahmen, Ausgaben und Gewinn jederzeit sichtbar – statt einmal im Jahr die Belegschachtel auszukippen.
So hilft easyBalance

Auf Knopfdruck entsteht ein Abschluss-Dokument mit deinen Firmendaten, der Aufschlüsselung nach Kategorien und einem Unterschriftsfeld – das legst du direkt der Steuererklärung bei.

Die Routine, die den Unterschied macht

  1. Nach jeder Stunde, im Auto: Einnahme erfassen, Fahrt notieren. Zwei Minuten.
  2. Einmal pro Woche: Quittungen fotografieren, Bargeld einzahlen.
  3. Einmal im Monat: Kontoauszug durchgehen, offene Rechnungen prüfen.
  4. Am Jahresende: Abschluss erstellen und der Steuererklärung beilegen.

Nicht das Werkzeug entscheidet, ob Buchhaltung nervt – die Regelmässigkeit tut es.

Häufige Fragen

Kann ich das Futter für meinen eigenen Hund abziehen?

Nein – Kosten für private Tiere sind Lebenshaltungskosten, auch wenn dein Hund dich zur Arbeit begleitet. Geschäftlich ist, was eindeutig dem Betrieb dient: Leckerli für Kurse, Übungsmaterial, Ausrüstung für Kundentiere. Die Faustregel: Wäre die Ausgabe auch ohne deinen Beruf entstanden?

Wie erfasse ich Bargeld nach einer Trainingsstunde?

Wie jede andere Einnahme – nur ohne Kontoauszug, der sie belegt. Erfasse Betrag, Datum, Kundin und Leistung direkt im Auto, bevor du losfährst. Bei nennenswerten Baranteilen zahlst du regelmässig aufs Geschäftskonto ein.

Wie verbuche ich eine im Voraus bezahlte Zehnerkarte?

In einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfasst du die Einnahme, wenn das Geld eingeht – auch wenn die Stunden erst kommen. Wichtig ist nur, dass du es immer gleich handhabst.

Kann ich mein Auto abziehen?

Nutzt du es ausschliesslich geschäftlich, ja. Im Normalfall gehört der geschäftliche Anteil dazu; Grundlage ist ein einfaches Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Kilometern und Anlass. Ein Umbau mit fest eingebauten Transportboxen ist ein starkes Argument für einen hohen geschäftlichen Anteil.

Muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?

Erst ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr. Die meisten liegen darunter. Training und Betreuung sind normal steuerbar zum Satz von 8,1 % – die Ausnahme für Bildungsleistungen zielt auf Unterricht für Menschen und greift hier nicht.

Was gilt, wenn ich das nebenberuflich mache?

Auch dann meldest du dich bei der Ausgleichskasse an und führst eine eigene Aufstellung für den selbständigen Teil. Der Lohn aus der Anstellung läuft über den Lohnausweis und gehört nicht hinein.

Kann ich Ausrüstung sofort abziehen?

Kleinere Anschaffungen bis rund CHF 1'000 ziehst du direkt im Kaufjahr ab. Darüber gilt der Grundsatz, den Betrag über mehrere Jahre zu verteilen – viele Kantone erlauben eine Sofortabschreibung auf beweglichem Anlagevermögen, sofern dadurch kein Verlust entsteht.

Fazit

Buchhaltung in Hundetraining und Tierbetreuung besteht im Kern aus vier Dingen: Bareinnahmen erfassen, solange du sie noch weisst, die drei Einnahmebereiche getrennt führen, privat und geschäftlich bei den eigenen Tieren sauber trennen und das Fahrzeug nachvollziehbar aufteilen. Der Rest ergibt sich – wenn du dranbleibst.

Quellen

Sven Ferstl

Sven Ferstl

Gründer von easyBalance

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Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen für Selbständige in der Schweiz. Sie ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder MWST-Beratung. Gerade bei MWST-Pflicht, Auslandumsätzen oder Abschreibungen empfiehlt sich eine kurze Abklärung mit einer Fachperson.